RIS AI

Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010302/0098-III/11/2017

Information zur Arbeitsrichtlinien Chemiewaffen (AH-3310)

geltende FassungInfoBMF-010302/0098-III/11/2017vom 07.11.2017

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) wurde im Hinblick auf jene Länder, in die die Ausfuhr bzw. aus denen die Ein- und Durchfuhr von Chemikalien verboten ist, aktualisiert. Demzufolge ist nur noch die Ausfuhr nach bzw. Ein- und Durchfuhr von Chemikalien aus Israel, Nordkorea, Ägypten und Südsudan verboten. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2017

Normen und Schlagworte

Chemiewaffen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
BMF-010302/0098-III/11/2017
Stammnummer
73695
Gültig
07.11.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF