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Findok · Richtlinien

UP-6400

Einleitung

überholte Fassung (bis 05.10.2020)Richtlinie2020-0.272.296gilt ab 30.04.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-6400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 30.04.2020 bis 05.10.2020.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie: UP-6400 Kanada (CETA) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 21. September 2017

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.272.296
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0219-III/11/2017
Stammnummer
73519
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 7)
Gültig
30.04.2020 bis 05.10.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF