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Findok · Richtlinien

UP-6400

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2025-0.753.483gilt ab 06.10.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-6400

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.753.483
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0219-III/11/2017
Stammnummer
73519
Enthalten in Fassung
6, 7 (geltend: 7)
Gültig
06.10.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF