Findok · Richtlinien
UP-6200
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 28.04.2020)RichtlinieBMF-010310/0068-III/11/2019gilt ab 01.01.2017
Inhaltsverzeichnis der UP-6200
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2017 bis 28.04.2020.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem Handelsübereinkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Für bestimmte Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs gelten landwirtschaftliche Schutzmaßnahmen in Form zusätzlicher Einfuhrzölle nach Maßgabe des Anhangs IV (ab Seite 2181) dieses Handelsübereinkommens bzw. nach Maßgabe des Anhangs VII des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (ab Seite 1100).
Normen und Schlagworte
- Handelsübereinkommen EU - Kolumbien und Peru, ABl. Nr. L 354 vom 21.12.2012 S. 3
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010310/0068-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0004-IV/7/2017
- Stammnummer
- 72723
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.01.2017 bis 28.04.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF