Findok · Richtlinien
ZK-1770
Einleitung
überholte Fassung (bis 18.09.2022)Richtlinie2020-0.619.713gilt ab 28.09.2020
Inhaltsverzeichnis der ZK-1770
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 28.09.2020 bis 18.09.2022.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1770 (Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Vereinfachte Verfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.619.713
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0114-IV/6/2016
- Stammnummer
- 72643
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 6)
- Gültig
- 28.09.2020 bis 18.09.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF