Findok · Richtlinien
VB-0304
Einleitung
überholte Fassung (bis 13.10.2025)Richtlinie2023-0.503.539gilt ab 07.07.2023
Inhaltsverzeichnis der VB-0304
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 07.07.2023 bis 13.10.2025.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des FLEGT-Genehmigungssystems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 15. November 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.503.539
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0083-IV/8/2016
- Stammnummer
- 72167
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 6)
- Gültig
- 07.07.2023 bis 13.10.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF