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Findok · Richtlinien

VB-0304

Einleitung

überholte Fassung (bis 13.10.2025)Richtlinie2023-0.503.539gilt ab 07.07.2023

Inhaltsverzeichnis der VB-0304

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 07.07.2023 bis 13.10.2025.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des FLEGT-Genehmigungssystems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 15. November 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.503.539
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0083-IV/8/2016
Stammnummer
72167
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 6)
Gültig
07.07.2023 bis 13.10.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF