RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2505

41.4. Verzugszinsen

überholte Fassung (bis 17.05.2020)RichtlinieBMF-010314/0503-III/11/2019gilt ab 01.01.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2020 bis 17.05.2020.

Wortlaut laut Findok

4141.4. Kontingente für bestimmte StahlerzeugnisseVerzugszinsen Mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission vom 31. Januar 2019 i.d.F. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1590 der Kommission vom 26. September 2019 werden Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse in der Form von Windhundkontingenten eröffnet. Mit Ausnahme des Jahres 2019 (wo der Kontingentzeitraum am 2. Februar beginnt und am 30. Juni endet) wird dabei die Menge jedes dieser Kontingente für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres festgelegt. Bei den meisten dieser Kontingente wird ein Teil der Kontingentmenge bestimmten Ländern zugeteilt, ein Teil der Kontingentmenge steht jeweils für Einfuhren aus "anderen Länder" zur Verfügung. Der Ursprung der Ware wird dabei nach den in der Union geltenden Vorschriften betreffend den nichtpräferenziellen Ursprung bestimmt. Die Vorlage eines Ursprungsnachweises ist nicht erforderlich. Jede dieser KontingentmengenIm Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird in vier Teilmengen unterteiltfür die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, von denen in jedem Quartalam ersten Kalendertag des Jahres eine Teilmenge zur Verfügung stehtFälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichte Zinssatz zuzüglich 1 Prozentpunkt angewandt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0503-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
27 (geltend: 32)
Gültig
01.01.2020 bis 17.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF