Findok · Richtlinien
ZT-2505
12.1. Kontingent Nr. 09.0025 (Orangen)
geltende FassungRichtlinie2021-0-069-003gilt ab 28.01.2021
Inhaltsverzeichnis der ZT-2505
Wortlaut laut Findok
12.1. Kontingent Nr. 09.0025 (Orangen)
Echtheitszeugnisse für Einfuhren im Rahmen dieses Kontingents werden von folgenden Stellen ausgestellt:
Argentinien: Dirección Nacional de Producción y Comercialización de las Secretaría de Agricultura, Ganaderiá y Pesca
Kolumbien: Corporación Colombia Internacional
Kuba: Ministère de l'agriculture
USA: United States Department of Agriculture
Das Echtheitszeugnis muss dem nachstehenden Muster entsprechen.
Obwohl dieses Kontingent theoretisch für Einfuhren aus allen Drittstaaten angewendet werden kann, schränkt die Verpflichtung zur Vorlage eines Echtheitszeugnisses seine Anwendbarkeit auf die vorgenannten Länder ein.
Spezifische Merkmale welche die Orangen erfüllen müssen um für dieses Kontingent in Frage zu kommen:
Orangen, die in ihren Sortenmerkmalen ähnlich sind, die reif, fest und von guter Form sind, mit zumindest guter Farbe, weicher Struktur, ohne Fäulnis, ohne rissige Haut, ohne harte oder trockene Haut, ohne Hautkrankheit, ohne Wachstumsrisse, ohne Quetschungen (außer durch übliche Behandlung bei der Verpackung), ohne durch Trockenheit oder Feuchtigkeit verursachte Schäden, ohne große oder hervorstehende Rauheiten, ohne Falten, Narben, Ölflecke, Schuppen, Sonneneinwirkungszeichen, Schmutz oder andere Fremdkörper, frei von Krankheiten, ohne Insekten oder Schäden, verursacht durch mechanische Einwirkungen oder andere Ursachen, unter der Bedingung, dass höchstens 15 % der Früchte der jeweiligen Sendung dieser Beschreibung nicht entsprechen, wobei in diesem Prozentsatz höchstens 5 % mit ernsten Schäden eingeschlossen sind und in diesem Prozentsatz von 5 % höchstens 0,5 % Fäulnis enthalten ist
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0-069-003
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0225-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71641
- Enthalten in Fassung
- 32 (geltend: 32)
- Gültig
- 28.01.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF