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Findok · Richtlinien

ZT-2505

5. Kontingent Nr. 09.2501

überholte Fassung (bis 17.11.2020)Richtlinie2020-0.454.224gilt ab 01.08.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 17.11.2020.

Wortlaut laut Findok

5. Kontingent Nr. 09.2501 Laut Verordnung (EG) Nr. 32/2000 idF der Verordnung (EG) Nr. 384/2003 ist das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.2501 nur bei Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung anwendbar, sofern die wiedereingeführte Ware im Rahmen dieser passiven Veredelung den folgenden Be- oder Verarbeitungen unterzogen wurde: -Bleichen, Färben, Bedrucken, Beflocken, Imprägnieren, Appretieren und andere Arbeiten, die das Aussehen oder die Qualität, nicht aber die Natur der Ware verändern, von Geweben der Kapitel 50 bis 55 und der KN-Position 5809 00 00, bestimmten Waren aus den KN-Positionen 5606, 5801, 5802, 5804, 6806, 5808, 6001 und 6001 (z.B. Samt, Plüsch, Bänder, Chenillegarne, Posamentierwaren, Spitzen, Gewirke als Meterware) -Zwirnen und Texturieren, auch in Verbindung mit dem Spulen, dem Färben und anderen Arbeiten, die das Aussehen, die Qualität oder die Aufmachung, nicht aber die Natur der Ware verändern, von Garnen der Kapitel 50 bis 55 und der KN-Position 5605 00 00. Im Kontingentantrag ist bei diesem Kontingent nur der Wertzuwachs (also nicht der Wert der wiedereingeführten Ware) anzugeben. Dabei versteht man unter "Wertzuwachs" den Unterschied zwischen dem Zollwert bei der Wiedereinfuhr, so wie er in der einschlägigen Gemeinschaftsregelung definiert ist, und dem Zollwert, der zum Zeitpunkt der Wiedereinfuhr ermittelt würde, wenn die Waren, so wie sie ausgeführt worden sind, Gegenstand einer Einfuhr wären. Das Kontingent ist für Wiedereinfuhren aus allen Drittstaaten anwendbar.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.454.224
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
30 (geltend: 32)
Gültig
01.08.2020 bis 17.11.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF