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UZK-DA

Titel XIII Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung

überholte Fassung (bis 30.07.2018)RichtlinieBMF-010313/0232-IV/6/2017gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.07.2018.

Wortlaut laut Findok

Titel XIII Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung Tabelle mit den Datenanforderungen | D.E. Lfd. Nr. | D.E. Bezeichnung | Status | XIII/1. | Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind | A [1] | XIII/2. | Kennnummer der Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind | A | XIII/3. | Zollstelle(n) der Gestellung | A | XIII/4. | Ermittlung der MwSt-, Verbrauchsteuer- und Statistikstellen | C [*] A [+] | XIII/5. | Zahlungsart der Mehrwertsteuer | A [+] | XIII/6. | Steuervertreter | A [1] | XIII/7. | Kennnummer des Steuervertreters | A | XIII/8. | Code für den Status des Steuervertreters | A | XIII/9. | Für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständige Person | A [1] | XIII/10. | Kennnummer der für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständigen Person | A Der Status und die Kennzeichnung in der Tabelle mit den Datenanforderungen stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein. Anmerkungen | Nummer der Anmerkung | Beschreibung der Anmerkung | [1] | Diese Angaben sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer der betreffenden Person nicht bekannt ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden. Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 1 aufgeführt sind. Datenanforderungen XIII/1. Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind Falls zutreffend, Namen und Anschrift der betreffenden Unternehmen. XIII/2. Kennnummer der Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind Falls zutreffend, die EORI-Nummer der betreffenden Unternehmen. XIII/3. Zollstelle(n) der Gestellung Angabe der betreffenden Zollstelle(n). XIII/4. Ermittlung der MwSt-, Verbrauchsteuer- und Statistikstellen Angabe der Bezeichnung und der Anschrift der MwSt.-, Verbrauchsteuer- und Statistikstellen, die an der Bewilligung beteiligt und unter D.E. 1/4 "Geografischer Geltungsbereich - Union" XIII/5. Zahlungsart der Mehrwertsteuer Die teilnehmenden Mitgliedstaaten legen ihre jeweiligen Anforderungen an die Vorlage der Einfuhrmehrwertsteuerdaten unter Angabe der anzuwendenden Zahlungsart der Mehrwertsteuer fest. XIII/6. Steuervertreter Angabe des Namens und der Anschrift des Steuervertreters des Antragstellers in dem Mitgliedstaat der Vorlage. XIII/7. Kennnummer des Steuervertreters Angabe der MwSt.-Nummer des Steuervertreters des Antragstellers in dem Mitgliedstaat der Gestellung. Wurde kein Steuervertreter benannt, ist die MwSt.-Nummer des Antragstellers anzugeben. XIII/8. Code für den Status des Steuervertreters Angabe, ob der Antragsteller in Steuerangelegenheiten für eigene Rechnung handelt oder im Mitgliedstaat der Gestellung einen Steuervertreter benennt. XIII/9. Für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständige Person Angabe des Namens und der Anschrift der Person, die die Mehrwertsteuer schuldet oder eine Sicherheit für die Verbrauchsteuern leisten muss. XIII/10. Kennnummer der für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständigen Person Angabe der EORI-Nummer der betreffenden Person, wenn diese Person über eine gültige EORI-Nummer verfügt und die Nummer dem Antragsteller bekannt ist.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0232-IV/6/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 30.07.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF