Findok · Richtlinien
UZK-DA
Abschnitt XVIII Optische, fotografische oder kinematografische sowie medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente/-apparate/-geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör dafür
überholte Fassung (bis 30.07.2018)RichtlinieBMF-010313/0232-IV/6/2017gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.07.2018.
Wortlaut laut Findok
Abschnitt XVIII Optische, fotografische oder kinematografische sowie medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente/-apparate/-geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör dafür
Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische sowie medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente/-apparate/-geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
Definition des Begriffs "Montage von Halbleitererzeugnissen" für die Zwecke der Positionen 9026 und 9031: Bei der "Montage von Halbleitererzeugnissen" handelt es sich um eine Änderung von Chips, Dice oder anderen Halbleitererzeugnissen zu Chips, Dice oder anderen Halbleitererzeugnissen, die zwecks Verbindung auf ein gemeinsames Substrat aufgebracht oder montiert oder verbunden und dann montiert werden. Die Montage von Halbleitererzeugnissen gilt nicht als Minimalbehandlung.
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 2012
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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9026
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Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (zB Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032.
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CTH, außer von Position 9033 oder Montage von Halbleitererzeugnissen
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9031
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Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren.
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CTH, außer von Position 9033 oder Montage von Halbleitererzeugnissen
Kapitel 91 Uhrmacherwaren
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 2012
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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ex 9113
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Uhrarmbänder und Teile davon, aus Spinnstoffen.
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CTH
Normen und Schlagworte
- Anhang 22-01 Abschnitt XVIII UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0232-IV/6/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 30.07.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF