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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Abschnitt XX Verschiedene Waren

überholte Fassung (bis 06.07.2023)Richtlinie2020-0.459.245gilt ab 31.07.2018

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.07.2018 bis 06.07.2023.

Wortlaut laut Findok

Abschnitt XX Verschiedene Waren Kapitel 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren, Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude Für die Zwecke der Ursprungsregeln, die sich auf eine Änderung der Einreihung beziehen (dh. Wechsel der Position oder Wechsel der Unterposition), gelten Änderungen, die sich aus einer Änderung der Verwendung ergeben, nicht als ursprungsverleihend. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 20122017 | Warenbezeichnung | Primärregeln | ex 9401 und ex 9403 | Sitzmöbel, auch wenn sie in Liegen und andere Möbelstücke umgewandelt werden können, und Teile davon aus Keramik, (andere als solche der Position 9402), verziert | CTH | ex 9405 | Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Keramik, anderweit weder genannt noch inbegriffen, verziert; Reklameleuchten, Leuchtschilder, aus Keramik beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen, verziert. | CTH  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.459.245
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
4, 5, 6 (geltend: 8)
Gültig
31.07.2018 bis 06.07.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF