Findok · Richtlinien
UZK-DA
Anhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.05.2016
Wortlaut laut Findok
Anhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
Gemeinsame Datenanforderungen
(1)Entscheidungsbefugte Zollbehörde (Bezeichnung und Anschrift)
(2)Erstattung/Erlass von Abgaben - Aktenzeichen der entscheidungsbefugten Zollbehörde
(3)Bezeichnung und Anschrift der Zollstelle des Mitgliedstaats, in dem sich die Waren befinden
(4)Anwendung der Bestimmungen zur Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
(5)Ort, an dem sich die Waren befinden (falls zutreffend)
(6)Name und Anschrift desjenigen, bei dem die erbetenen Auskünfte eingeholt werden können oder der die Zollstelle des Mitgliedstaats unterstützen kann, in dem sich die Waren befinden
(7)Liste der Anlagen
(8)Gegenstand des Ersuchens
(9)Entscheidungsbefugte Zollbehörde - Ort und Datum - Unterschrift - Stempel
(10)Eingeholte Auskünfte
(11)Ergebnisse der vorgenommenen Nachprüfung
(12)Ort und Datum
(13)Unterschrift und Dienststempel
Normen und Schlagworte
- Anhang 33-06 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF