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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Anhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Anhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren Gemeinsame Datenanforderungen (1)Entscheidungsbefugte Zollbehörde (Bezeichnung und Anschrift) (2)Erstattung/Erlass von Abgaben - Aktenzeichen der entscheidungsbefugten Zollbehörde (3)Bezeichnung und Anschrift der Zollstelle des Mitgliedstaats, in dem sich die Waren befinden (4)Anwendung der Bestimmungen zur Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (5)Ort, an dem sich die Waren befinden (falls zutreffend) (6)Name und Anschrift desjenigen, bei dem die erbetenen Auskünfte eingeholt werden können oder der die Zollstelle des Mitgliedstaats unterstützen kann, in dem sich die Waren befinden (7)Liste der Anlagen (8)Gegenstand des Ersuchens (9)Entscheidungsbefugte Zollbehörde - Ort und Datum - Unterschrift - Stempel (10)Eingeholte Auskünfte (11)Ergebnisse der vorgenommenen Nachprüfung (12)Ort und Datum (13)Unterschrift und Dienststempel

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF