Findok · Richtlinien
UZK-DA
Anhang B-03 Liste der Positionen (*)
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024
Wortlaut laut Findok
Anhang B-03 Liste der Positionen (*)
Kapitel I Muster der Liste der Positionen
[Grafik]
[Grafik] (*)
(*)Laut Verordnung (EU) 2018/1063 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Mai 2018, ABl. Nr. L 86 vom 28.03.2019 S. 119
Kapitel II Anmerkungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten)
Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform ",BKP"' (",Betriebskontinuitätsplan"') bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren angewandt wird, das in der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zur Ergänzung des Zollkodex definiert und in Anhang 72-04 beschrieben wird. Die Liste der WarenpositionenPositionen Versand/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten.
Die Felder der Liste der WarenpositionenPositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu Anhang B gilt, dass die Daten wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:
(1) .Feld MRN - gemäß der Festlegung in Anhang B-0402. Die MRN istwird auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudruckenaufgedruckt, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird.
(2) .In den einzelnen Feldern sindwerden die Daten zu den jeweiligen Positionen wie folgt aufzudruckenaufgedruckt:
a)Feld Art der Anmeldung (1/3)[11 01] - diesesDieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben,wird nur bei gemischten Sendungen ist der verwendet. Geben Sie den tatsächlichen Status jeder Position (T1, T2 oder T2F anzugeben) an.
b)Feld Vordrucke (1/4):
Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Blattes,
Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (Versandbegleitdokument/Sicherheit, Liste der WarenpositionenPositionen).
c(*)) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Februar 2024, ABl. Nr. L 249 vom 12.02.2024Feld Positionsnummer (1/6) - laufende Nummer der jeweiligen Ware;
d)Feld Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise (4/2) - Code für die Zahlungsweise der Beförderungskosten eintragen.
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Normen und Schlagworte
- Anhang B-03 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.09.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF