Findok · Richtlinien
UZK-DA
Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
überholte Fassung (bis 30.07.2018)RichtlinieBMF-010313/0232-IV/6/2017gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.07.2018.
Wortlaut laut Findok
Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 2012
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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6201
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Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6201 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6201 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6202
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Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6202 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6202 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6203
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Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6203 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6203 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6204
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Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6204 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6204 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6205
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Hemden für Männer oder Knaben.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6205 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6205 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6206
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Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6206 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6206 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6207
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Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6207 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6207 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6208
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Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6208 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6208 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6209
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Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6209 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6209 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6210
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Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6210 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6210 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6211
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Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6211 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6211 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6212
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Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6212 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6212 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6213
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Taschentücher und Ziertaschentücher.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6213 (a)
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- bestickt
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Herstellen aus Garnen
oder
Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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ex 6213 (b)
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- andere
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Herstellen aus Garnen
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6214
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Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6214 (a)
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- bestickt
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Herstellen aus Garnen
oder
Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
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ex 6214 (b)
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- andere
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Herstellen aus Garnen
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6215
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Krawatten, Schleifen (zB Querbinder) und Krawattenschals.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6215 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6215 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6216
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Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6216 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6216 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
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6217
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Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212.
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Wie für die Teilpositionen angegeben
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ex 6217 (a)
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- fertig oder vollständig
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Vollständiges Herstellen
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ex 6217 (b)
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- unfertig oder unvollständig
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Herstellen aus Garnen
Normen und Schlagworte
- Anhang 22-01 Abschnitt XI Kapitel 62 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0232-IV/6/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 30.07.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF