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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen bei den Zollbehörden

überholte Fassung (bis 12.04.2017)RichtlinieBMF-010313/0748-IV/6/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 12.04.2017.

Wortlaut laut Findok

Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen bei den Zollbehörden Artikel 3 Dateninhalt des EORI-Eintrags (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) Bei der Registrierung einer Person erheben und speichern die Zollbehörden die in Anhang 12-01 festgelegten Daten zu dieser Person. Die Daten bilden den EORI-Eintrag. Abweichend von Absatz 1 gelten die in Anhang 12-01 festgelegten gemeinsamen Datenanforderungen bis zum Zeitpunkt der Verbesserung des EORI-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU nicht. Bis zum Zeitpunkt der Verbesserung des EORI-Systems erfassen und speichern die Mitgliedstaaten die folgenden Daten gemäß Anhang 9 Anlage E der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341, die den EORI-Eintrag darstellen: a)die unter den Nummern 1 bis 4 des Anhangs 9 Anlage E der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 genannten Daten; b)sofern von nationalen Systemen verlangt, die unter den Nummern 5 bis 12 des Anhangs 9 Anlage E der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 genannten Daten; Die Mitgliedstaaten laden die nach Maßgabe des Absatzes 3 erfassten Daten regelmäßig in das EORI-System hoch. Abweichend von den Absätzen 2 und 3 ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, das in Titel I Kapitel 3 Nummer 4 des Anhangs 12-01 genannte Datenelement zu erfassen. Wird dieses Datenelement von den Mitgliedstaaten erfasst, so ist es baldmöglichst nach Verbesserung des EORI-System in dieses System hochzuladen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0748-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 12.04.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF