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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen

überholte Fassung (bis 06.07.2023)Richtlinie2020-0.459.245gilt ab 31.07.2018

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.07.2018 bis 06.07.2023.

Wortlaut laut Findok

Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen Primärregel: Waren oder Teile, aus Rohlingen hergestellt a)Ursprungsland einer Ware oder eines Teils, die bzw. das aus einem Rohling hergestellt wird, der in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2(a) für die Auslegung des Harmonisierten Systems in dieselbe Position, Unterposition oder Unterteilung eingereiht ist wie die fertige Ware oder das fertige Teil, ist das Land, in dem die Klinge, die Schneide, die arbeitende Fläche oder ein sonstiger arbeitender Teil gestaltet wurde, sofern der Rohling, aus dem die Ware bzw. das Teil hergestellt wurde, in seinem eingeführten Zustand i)nicht funktionsfähig war und ii)nicht über das ursprüngliche Stanzverfahren oder jede Bearbeitung, die erforderlich ist, um das Material aus der Schmiedeplatte oder der Gießform zu lösen, hinaus bearbeitet wurde. b)Sind die Kriterien gemäß Absatz a nicht erfüllt, so ist das Ursprungsland des Rohlings das Ursprungsland im Sinne dieses Kapitels. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 20122017 | Warenbezeichnung | Primärregeln | 8201 | Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft. | CTH | 8202 | Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter). | Wie für die Unterpositionen angegeben | 8202 10 | - Handsägen | CTH | 8202 20 | - Bandsägeblätter | CTSH |   | - Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter: |   | 8202 31 | - - mit arbeitendem Teil aus Stahl | CTSH | 8202 39 | - - andere, einschließlich Teile | Wie für die Teilunterpositionen angegeben | ex 8202 39 (a) | - - Sägezähne und Zahnsegmente bei Kreissägen | CTH | ex 8202 39 (b) | - - andere | CTSHS | 8202 40 | - Sägeketten | Wie für die Teilunterpositionen angegeben | ex 8202 40 (a) | - - Sägezähne und Zahnsegmente bei Kettensägen | CTH | ex 8202 40 (b) | - - andere | CTSHS |   | - andere Sägeblätter: |   | 8202 91 | - - Langsägeblätter für die Metallbearbeitung | CTSH | 8202 99 | - - andere | CTSH | 8203 | Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge. | CTSH | 8204 | Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff. | CTSH | 8205 | Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb. | CTH | 8206 | Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. | CTH | 8207 | Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (zB zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge. | Wie für die Unterpositionen angegeben |   | - Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge: |   | 8207 13 | - - mit arbeitendem Teil aus Cermets | CTSH | 8207 19 | - - andere, einschließlich Teile | Wie für die Teilunterpositionen angegeben | ex 8207 19 (a) | - - Teile | CTH | ex 8207 19 (b) | - - andere | CTSHS | 8207 20 | - Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen | CTSH | 8207 30 | - Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge | CTSH | 8207 40 | - Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden | CTSH | 8207 50 | - Bohrwerkzeuge | CTSH | 8207 60 | - Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge | CTSH | 8207 70 | - Fräswerkzeuge | CTSH | 8207 80 | - Drehwerkzeuge | CTSH | 8207 90 | - andere auswechselbare Werkzeuge | CTSH

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.459.245
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
4, 5, 6 (geltend: 8)
Gültig
31.07.2018 bis 06.07.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF