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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Gruppe 17 - Zollstellen

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Gruppe 17 - Zollstellen 17 01 000 000 Ausgangszollstelle 17 01 001 000 Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen A1, A2 und A3: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union für einen ausländischen Bestimmungsort verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B3°°°, B1, B2*** und C1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte B4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen. 17 02 000 000 Ausfuhrzollstelle 17 02 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der die Ausfuhrförmlichkeiten erfüllt werden. 17 03 000 000 Abgangszollstelle 17 03 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, an der das Unionsversandverfahren beginnen soll. 17 04 000 000 Durchgangszollstelle 17 04 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Kennnummer der Eingangszollstelle in jedem nicht der Union angehörenden Landes, das Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren ist (im Folgenden ,nicht der Union angehörendes Land des gemeinsamen Versandverfahrens') und dessen Gebiet berührt werden soll, sowie die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Union wiedereingeführt werden, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wurde, oder, wenn bei der Beförderung ein anderes Gebiet als das der Union oder eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wird, die Ausgangszollstelle, über die die Ware die Union verlässt, und die Eingangszollstelle, über die sie wieder in die Union verbracht wird. Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der betreffenden Zollstelle anzugeben. 17 05 000 000 Bestimmungszollstelle 17 05 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der das Unionsversandverfahren endet. 17 06 000 000 Ausgangszollstelle für das Versandverfahren 17 06 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement ist erforderlich, wenn die Anmeldung zum Versandverfahren mit der summarischen Ausgangsanmeldung kombiniert wird und der Versandvorgang nicht dem Ausfuhrverfahren folgt. Anzugeben ist der Code der vorgesehenen Zollstelle, an der der Versandvorgang den Sicherheitsbereich verlässt. Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der betreffenden Zollstelle anzugeben. 17 07 000 000 Erste Eingangszollstelle 17 07 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel zuerst im Zollgebiet der Union eintreffen soll. 17 08 000 000 Tatsächliche erste Eingangszollstelle 17 08 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel tatsächlich zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft. 17 09 000 000 Zollstelle der Gestellung 17 09 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren oder zur vorübergehenden Verwahrung gestellt werden. 17 10 000 000 Überwachungszollstelle 17 10 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, die in der jeweiligen Bewilligung als Zollstelle für die Überwachung des Verfahrens der Wiederausfuhr angeführt ist. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G5: Anzugeben ist die Kennung der Überwachungszollstelle, die für Lagerstätte für die vorübergehende Verwahrung am Bestimmungsort zuständig ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
01.09.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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