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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen

überholte Fassung (bis 06.07.2023)Richtlinie2020-0.459.245gilt ab 31.07.2018

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.07.2018 bis 06.07.2023.

Wortlaut laut Findok

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 20122017 | Warenbezeichnung | Primärregeln | 5701 | Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert. | CTH | 5702 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche. | CTH | 5703 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert. | CTH | 5704 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert. | Herstellen aus Fasern | 5705 | Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert. | CTH

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.459.245
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
4, 5, 6 (geltend: 8)
Gültig
31.07.2018 bis 06.07.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF