Findok · Richtlinien
UZK-DA
Titel II Datenanforderungen mit Anmerkungen
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024
Wortlaut laut Findok
Titel II Datenanforderungen mit Anmerkungen
Abschnitt 1 Einleitung
Einleitung
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel II Abschnitt 2 aufgeführt sind.
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für alle Datenelemente und Datenunterelemente, sofern die Kennzeichnung nichts Anderweitiges besagt.
Datenelemente, für die keine spezifischen Anforderungen in Bezug auf Datensätze zu spezifischen Anträgen bzw. Entscheidungen (Spalten) gelten, sind in den nachfolgenden Tabellen nicht aufgeführt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.09.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF