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UZK-IA

Anhang 22-15 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

überholte Fassung (bis 11.07.2023)Richtlinie2020-0.455.572gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-IA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 11.07.2023.

Wortlaut laut Findok

Anhang 22-15 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Die Lieferantenerklärung mit nachstehendem Wortlaut ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden. ERKLÄRUNG Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten .............................. 1) Waren Ursprungserzeugnisse ................................. 2) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ................................... 3) entsprechen. Er erklärt Folgendes 4): Kumulierung angewendet mit ................................... (Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich erlangten Belege zur Verfügung zu stellen. ....................................................... 5) ....................................................... 6) ....................................................... 7)         1) Sind nur bestimmte der aufgeführten Waren betroffen, so sind sie eindeutig zu kennzeichnen; auf diese Kennzeichnung ist mit folgendem Vermerk hinzuweisen: "................... dass die in diesem Dokument angeführten und mit ................. gekennzeichneten Waren Ursprungserzeugnisse .................". 2) Europäische Union, Land, Ländergruppe oder Gebiet, in der/dem die Waren ihren Ursprung haben. 3) Land, Ländergruppe oder Gebiet. 4) Nur auszufüllen - soweit erforderlich - für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Rahmen präferenzieller Handelsbeziehungen mit einem der Länder mit dem die Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung Anwendung findet. 5) Ort und Datum. 6) Name und Stellung in der Firma. 7) Unterschrift.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.455.572
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0169-IV/6/2016
Stammnummer
71590
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 11.07.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF