Findok · Richtlinien
UZK-IA
Artikel 185 Registrierung der summarischen Eingangsanmeldung
überholte Fassung (bis 12.04.2017)RichtlinieBMF-010313/0169-IV/6/2016gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 12.04.2017.
Wortlaut laut Findok
Artikel 185 Registrierung der summarischen Eingangsanmeldung
(Artikel 127 Absatz 1 des Zollkodex)
(1) Die Zollbehörden registrieren die summarische Eingangsanmeldung bei Erhalt, benachrichtigen die anmeldende Person umgehend über die Registrierung und teilen der betreffenden Person die MRN der summarischen Eingangsanmeldung sowie das Registrierungsdatum mit.
(2) Werden die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung in mehreren Datensätzen vorgelegt, registrieren die Zollbehörden jede Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung bei Erhalt und benachrichtigen umgehend die Person, die die Angaben vorgelegt hat, von der jeweiligen Registrierung und teilen der betreffenden Person für jede Vorlage von Angaben eine MRN sowie das Registrierungsdatum mit.
(3) Beförderer, die um Benachrichtigung ersucht und Zugang zu dem elektronischen System nach Artikel 182 haben, werden von den Zollbehörden umgehend von der Registrierung benachrichtigt,
a)wenn die summarische Eingangsanmeldung von einer Person nach Artikel 127 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Zollkodex abgegeben wird;
b)wenn die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung nach Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex bereitgestellt werden.
(4) Bis zu den Zeitpunkten der Verbesserung des Einfuhrkontrollsystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU finden Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b keine Anwendung.
Normen und Schlagworte
- Art. 185 UZK-IA, DVO 2015/2447, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0169-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71590
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 12.04.2017
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF