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Findok · Richtlinien

UZK-IA

Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert

überholte Fassung (bis 12.04.2017)RichtlinieBMF-010313/0169-IV/6/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-IA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 12.04.2017.

Wortlaut laut Findok

Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert (1) Der Transaktionswert der Waren kann auf Basis eines Verkaufs bestimmt werden, der vor dem in Artikel 128 Absatz 1 genannten Verkauf stattfindet, wenn die Person, in deren Namen die Anmeldung abgegeben wird, durch einen vor dem 18. Januar 2016 geschlossenen Vertrag gebunden ist. (2) Dieser Artikel gilt bis zum 31. Dezember 2017.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0169-IV/6/2016
Stammnummer
71590
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 12.04.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF