Findok · Richtlinien
ZK-0420
Einleitung
überholte Fassung (bis 04.12.2022)RichtlinieBMF-010313/0193-III/10/2018gilt ab 10.10.2016
Inhaltsverzeichnis der ZK-0420
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 10.10.2016 bis 04.12.2022.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0420 (Sanktionen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 10. Oktober 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0193-III/10/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0127-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71550
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 7)
- Gültig
- 10.10.2016 bis 04.12.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF