Findok · Richtlinien
ZK-0770
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2020-0.271.475gilt ab 30.04.2020
Inhaltsverzeichnis der ZK-0770
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0770 (Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.271.475
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0124-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71546
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 5)
- Gültig
- 30.04.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF