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Findok · Richtlinien

ZK-0770

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2020-0.271.475gilt ab 30.04.2020

Inhaltsverzeichnis der ZK-0770

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0770 (Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.271.475
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0124-IV/6/2016
Stammnummer
71546
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 5)
Gültig
30.04.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF