RIS AI

Findok · Richtlinien

ZK-2540

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2025-0.732.113gilt ab 19.05.2021

Inhaltsverzeichnis der ZK-2540

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2540 (Endverwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016Jänner 2021

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.732.113
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0115-IV/6/2016
Stammnummer
71535
Enthalten in Fassung
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 16)
Gültig
19.05.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF