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Findok · Richtlinien

ZK-1580

7. Inhalt der Zollanmeldung

geltende FassungRichtlinie2025-0.826.574gilt ab 04.08.2025

Inhaltsverzeichnis der ZK-1580

Wortlaut laut Findok

7. Inhalt der Zollanmeldung Bis zur Festlegung des Inhalts der Zollanmeldung in Hinblick auf die Anpassung des nationalen Abfertigungssystems "e-zoll" an die Erfordernisse von UZK, UZK-DA und UZK-IA finden die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0612, Titel IV, Abschnitt I., Abschnitt II und Abschnitt III, weiterhin Anwendung. Hinweis zu den Codelisten: Die nachstehend bei den Datenelementen angeführten Codelisten bieten keine Gewähr für die Vollständigkeit der Codes. Ebenso erfolgt keine regelmäßige Aktualisierung der angeführten Codelisten, sondern werden diese nur gelegentlich ergänzt. Die vollständigen Codelisten werden für das jeweilige Zollverfahren auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (UZK-Austrian Customs Clearance System) monatlich aktualisiert bzw. über das Data Center Zoll verteilt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.826.574
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0113-IV/6/2016
Stammnummer
71531
Enthalten in Fassung
24, 25, 26, 27 (geltend: 27)
Gültig
04.08.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF