Findok · Richtlinien
ZK-1580
7. Inhalt der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinie2025-0.826.574gilt ab 04.08.2025
Inhaltsverzeichnis der ZK-1580
Wortlaut laut Findok
7. Inhalt der Zollanmeldung
Bis zur Festlegung des Inhalts der Zollanmeldung in Hinblick auf die Anpassung des nationalen Abfertigungssystems "e-zoll" an die Erfordernisse von UZK, UZK-DA und UZK-IA finden die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0612, Titel IV, Abschnitt I., Abschnitt II und Abschnitt III, weiterhin Anwendung.
Hinweis zu den Codelisten:
Die nachstehend bei den Datenelementen angeführten Codelisten bieten keine Gewähr für die Vollständigkeit der Codes. Ebenso erfolgt keine regelmäßige Aktualisierung der angeführten Codelisten, sondern werden diese nur gelegentlich ergänzt.
Die vollständigen Codelisten werden für das jeweilige Zollverfahren auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (UZK-Austrian Customs Clearance System) monatlich aktualisiert bzw. über das Data Center Zoll verteilt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.826.574
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0113-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71531
- Enthalten in Fassung
- 24, 25, 26, 27 (geltend: 27)
- Gültig
- 04.08.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF