Findok · Richtlinien
ZK-1580
c) Angaben ausschließlich auf Warenpositionsebene
überholte Fassung (bis 23.09.2025)Richtlinie2025-0.767.103gilt ab 24.09.2025
Inhaltsverzeichnis der ZK-1580
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 24.09.2025 bis 23.09.2025.
Wortlaut laut Findok
c) Angaben ausschließlich auf Warenpositionsebene
11 03 000 00000 Positionsnummer (Datensatz D1, D2; HI)
Anzugeben ist die eindeutige Nummer der in der Versandanmeldung für eine gesamte Einzelsendung enthaltenen Warenposition. Die Positionen sind, beginnend mit ,1' für die erste Position, fortlaufend aufsteigend zu nummerieren.
11 11 000 00000 Positionsnummer gemäß Anmeldung (Datensatz D1, D2, D4; HI)
Anzugeben ist die innerhalb der gesamten Versandanmeldung eindeutige Nummer. Die Positionen sind, beginnend mit ,1' für die erste Position, fortlaufend aufsteigend zu nummerieren.
Beispiel zu D.E. 11 03 000 000 und D.E. 11 11 000 000:
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Versandanmeldung
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MC
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HC
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Positionen
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Positionsnummer
11 03 000 000
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Positionsnummer gemäß Anmeldung
11 11 000 000
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MC1
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HC1
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1. Position
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1
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1
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HC2
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1. Position
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1
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2
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2. Position
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2
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3
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HC3
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1. Position
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1
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4
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2. Position
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2
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5
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3. Position
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3
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6
18 05 000 00000 Warenbezeichnung (Datensatz D1 - D3; HI)
Es handelt sich um die übliche Handelsbezeichnung. Ist die Warennummer anzugeben, so muss diese Bezeichnung so genau sein, dass sie die Einreihung der Ware ermöglicht.
18 08 000 00000 CUS-Nummer (optional - Datensatz D1 - D3; HI)
Es kann die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics) angegeben werden. Diese ist eine Kennung, die chemischen Stoffen und Zubereitungen im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Substanzen (ECICS) zugewiesen wird.
18 09 000 00000 Warennummer (Datensatz D1, D2, optional - D3; HI)
Bei der Art der Anmeldung (D.E. 11 01 000 000) mit Code ,TIR' ist die Angabe der Warennummer grundsätzlich nicht verpflichtend. Wird jedoch die Versandanmeldung mit dem Code für die Art der Anmeldung ,TIR' im Anschluss an eine Ausfuhranmeldung abgegeben (Art des Vorpapiers - D.E. 12 01 002 000 = N830), dann ist die Warennummer verpflichtend anzugeben.
Code der Unterposition des Harmonisierten Systems
Die Angabe des 6-stelligen HS-Codes ist verpflichtend.
Code der Kombinierten Nomenklatur
Die Angabe der 7. und 8. Stelle der Warennummer ist grundsätzlich optional.
Wird die Versandanmeldung im Anschluss an eine Ausfuhranmeldung (Art des Vorpapiers - D.E. 12 01 002 000 = N830) abgegeben, so ist die Angabe des Codes der Kombinierten Nomenklatur verpflichtend.
18 07 000 00000 Gefahrgut (optional - Datensatz D1, D2; HI)
UN-Nummer
Die UN-Nummer muss vorhanden sein, wenn die Ware gefährliche Güter enthält, die im UN-Gefahrgutcode (UNDG) aufgeführt sind.
Wird die Versandanmeldung in Kombination mit einer summarischen Ausgangsanmeldung abgegeben (Code 2 in D.E. 11 07 000 000), so ist die UN-Nummer verpflichtend.
Hinweis:
Die UN-Gefahrgutnummer (UNDG) ist eine Seriennummer, die die Vereinten Nationen den in einer Liste der am häufigsten beförderten Gefahrgüter enthaltenen Stoffen und Artikeln zuweist.
18 01 000 00000 Eigenmasse (Datensatz D1; HI)
Anzugeben ist die Eigenmasse der in der betreffenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm.
Wird die Versandanmeldung im Anschluss an eine Ausfuhranmeldung (Art des Vorpapiers - D.E. 12 01 002 000 = N830) abgegeben, so ist die Angabe der Eigenmasse verpflichtend.
Hinweis:
Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne Umschließung.
Wenn die Eigenmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Maßeinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
- von *,001 bis *,499: abrunden auf die niedrigere Einheit in ganzen Kilogramm;
- von *,5 bis *,999: aufrunden auf die nächst höhere Einheit in ganzen Kilogramm.
Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist diese mit maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z. B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm; 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
18 02 000 00000 Besondere Maßeinheit (optional - Datensatz D1; HI)
Hier kann die Menge der betreffenden Warenposition in der Maßeinheit angegeben werden, die in den Unionsvorschriften, wie im TARIC veröffentlicht, vorgesehen ist.
18 06 000 00000 Verpackung (Datensatz D1 - D3; HI)
Anzugeben sind die Einzelheiten der Verpackung der Waren, die Gegenstand der Versandanmeldung sind.
Art der Verpackung
Für die Art der Verpackung ist der Code für die Packstückart (siehe Codeliste CL017; ein Auszug aus der Codeliste CL017 ist beim Vorpapier - D.E. 12 01 000 000 - aufgenommen) der betreffenden Verpackungen anzugeben.
ist die Verpackung zu codieren, die die betreffende Ware für den Transport unmittelbar umschließt, jedoch nicht die Verpackung, die für den Einzelhandelsverkauf bestimmt ist.
Hinweis:
Paletten gelten grundsätzlich als Beförderungsausrüstung und nicht als Packstücke; die Angabe als Packstück kommt nur in Betracht, wenn Waren sich auf einer eingeschweißten Palette befinden oder die Ware nicht anderweitig verpackt ist.
Anzahl der Packstücke
Anzugeben ist die Gesamtzahl der Packstücke, wobei von der kleinsten externen Verpackungseinheit auszugehen ist. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Einzelpositionen, die so verpackt sind, dass sie nicht ohne Entfernen der Verpackung getrennt werden können, oder bei unverpackter Ware um die Stückzahl.
Bei Schüttgut (Codes für die Art der Verpackung VG, VL, VO, VQ, VR, VS und VY) ist die Anzahl der Packstücke nicht anzugeben.
Versandzeichen
Als Versandzeichen sind die Zeichen und Nummern auf den Beförderungseinheiten oder Verpackungen zur Identifikation derselben anzugeben; das Versandzeichen ist bei Schüttgut oder bei unverpackten Waren (Codes für die Art der Verpackung NE, NF, NG, VG, VL, VO, VQ, VR, VS und VY) nicht erforderlich.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.767.103
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0113-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71531
- Enthalten in Fassung
- 25 (geltend: 27)
- Gültig
- 24.09.2025 bis 23.09.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF