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Findok · Richtlinien

UP-4402

Einleitung

überholte Fassung (bis 13.05.2020)Richtlinie2020-0.088.640gilt ab 09.09.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-4402

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 09.09.2014 bis 13.05.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4402 (Arbeitsrichtlinie Moldau) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 4. September 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.088.640
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0199-IV/7/2014
Stammnummer
69368
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 10)
Gültig
09.09.2014 bis 13.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF