Findok · Richtlinien
AH-2075
Einleitung
überholte Fassung (bis 03.11.2021)RichtlinieBMF-010302/0057-III/11/2018gilt ab 05.08.2014
Inhaltsverzeichnis der AH-2075
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.08.2014 bis 03.11.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2075, (Arbeitsrichtlinie Russland Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 5. August 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0057-III/11/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0064-IV/8/2014
- Stammnummer
- 69199
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 54)
- Gültig
- 05.08.2014 bis 03.11.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF