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Findok · Richtlinien

AH-2306

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen

überholte Fassung (bis 29.05.2017)RichtlinieBMF-010302/0042-IV/8/2014gilt ab 14.07.2014

Inhaltsverzeichnis der AH-2306

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.07.2014 bis 29.05.2017.

Wortlaut laut Findok

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhr- oder Einfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A. und 2B. und 3A. und 3B. Abschnitt 5. derzeit frei 6. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 6.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen Abschnitt 3. Abschnitte 7. bis 19. derzeit frei

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0042-IV/8/2014
Stammnummer
69072
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 8)
Gültig
14.07.2014 bis 29.05.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF