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Findok · Richtlinien

UP-8100

Einleitung

überholte Fassung (bis 12.04.2021)Richtlinie2021-0.097.289gilt ab 08.02.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-8100

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 08.02.2021 bis 12.04.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-8100 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.097.289
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0093-IV/7/2014
Stammnummer
68615
Enthalten in Fassung
19 (geltend: 31)
Gültig
08.02.2021 bis 12.04.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF