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Findok · Richtlinien

UP-5100

12. Rechtsgrundlagen

geltende FassungRichtlinie2020-0.250.770gilt ab 21.03.2019

Inhaltsverzeichnis der UP-5100

Wortlaut laut Findok

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Beschluss 2008/805/EG, Beschluss des Rates vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 289 vom 30.10.2008 S. 1 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 289 vom 30.10.2008 S. 3 Vermerk zur vorläufigen Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EG-CARIFORUM, ABl. Nr. L 352 vom 31.12.2008 S. 62 Beschluss 2012/755/EU, Beschluss Nr. 1/2012 des Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU vom 26. Oktober 2012 zur Änderung des Anhangs IV des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits durch die Aufnahme der Verpflichtungen des Commonwealth der Bahamas, ABl. Nr. L 335 vom 07.12.2012 S. 2 Beschluss Nr. 1/2017 des Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, vom 17. November 2017 zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I - Überseeische Länder und Gebiete [2017/2202], ABl. Nr. L 313 vom 29.11.2017 S. 10 12.2. Ursprungsprotokoll Protokoll I des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den CARIFORUM-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 289 vom 30.10.2008 S. 1 (siehe Anhang 4) 12.3. Bekanntmachungen über Kumulierungsmöglichkeiten Bekanntmachung der Europäischen Kommission über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Kommission und bestimmten Staaten der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ("AKP-Staaten"), die ein WPA anwenden, anderen AKP-Staaten sowie den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den CARIFORUM-Staaten, den Pazifik-Staaten und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika, ABl. Nr. C 69 vom 22.02.2019 S. 2

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.250.770
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0074-IV/7/2014
Stammnummer
68514
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
21.03.2019 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF