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Findok · Richtlinien

UP-5000

12. Rechtsgrundlagen

überholte Fassung (bis 06.12.2017)RichtlinieBMF-010310/0066-IV/7/2014gilt ab 01.07.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-5000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2014 bis 06.12.2017.

Wortlaut laut Findok

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Beschluss 2012/196/EG, Beschluss des Rates vom 13. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 111 vom 24.04.2012 S. 1 Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 111 vom 24.04.2012 S. 2 Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits , ABl. Nr. L 125 vom 12.05.2012 S. 1 Beschluss 2013/331/EU, Beschluss des Rates vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind, ABl. Nr. L 177 vom 28.06.2013 S. 1 Beschluss 2012/787/EU, Beschluss Nr. 1/2012 des ESA-EU-Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 29. November 2012 über eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsregeln gemäß Protokoll 1 des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Berücksichtigung der besonderen Lage der Staaten des östlichen und südlichen Afrika in Bezug auf haltbar gemachten Thunfisch und "Loins" genannte Thunfischfilets, ABl. Nr. L 347 vom 15.12.2012 S. 38 Beschluss 2013/449/EU, Beschluss Nr. 1/2013 des ESA-EU-Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 7. August 2013 über eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsregeln gemäß Protokoll 1 des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius in Bezug auf haltbar gemachten echten Bonito, ABl. Nr. L 240 vom 07.09.2013 S. 36 12.2. Ursprungsprotokoll Protokoll 1 des Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 111 vom 24.04.2012 (siehe Anhang 4)

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010310/0066-IV/7/2014
Stammnummer
68454
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 15)
Gültig
01.07.2014 bis 06.12.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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