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Findok · Richtlinien

UP-4600

Einleitung

überholte Fassung (bis 09.11.2021)Richtlinie2020-0.501.925gilt ab 06.08.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4600

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.08.2020 bis 09.11.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4600 (Arbeitsrichtlinie Färöer) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.501.925
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0020-IV/7/2014
Stammnummer
68283
Enthalten in Fassung
7 (geltend: 9)
Gültig
06.08.2020 bis 09.11.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF