Findok · Richtlinien
UP-4500
11. Rechtsgrundlagen
überholte Fassung (bis 08.07.2025)Richtlinie2025-0.229.227gilt ab 27.03.2025
Inhaltsverzeichnis der UP-4500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.03.2025 bis 08.07.2025.
Wortlaut laut Findok
11. Rechtsgrundlagen
Beschluss 96/142/EG, Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EU-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion, ABl. Nr. L 35 vom 13.02.1996 S. 1
Beschluss 1999/535/EG, Beschluss Nr. 1/1999 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 28. Mai 1999 über Verfahren zur Vereinfachung der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und der Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung gemäß den Rechtsvorschriften über den Präferenzverkehr zwischen der Europäischen Union, der Türkei und bestimmten europäischen Ländern, ABl. Nr. L 204 vom 04.08.1999 S. 43 - aufgehoben mit Beschluss Nr. 1/2006.
Beschluss 2000/526/EG, Beschluss Nr. 1/2000 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 25. Juli 2000 über die Annahme der von bestimmten Ländern, die ein Präferenzabkommen mit der Gemeinschaft oder der Türkei unterzeichnet haben, als Nachweis des gemeinschaftlichen oder türkischen Ursprungs ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Erklärungen auf der Rechnung, ABl. Nr. L 211 vom 22.08.2000 S. 16 - aufgehoben mit Beschluss Nr. 1/2006.
Beschluss 2001/283/EG, Beschluss Nr.1/2001 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 28. März 2001 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/96 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei, ABl. Nr. L 98 vom 07.04.2001 S. 31 - aufgehoben mit Beschluss Nr. 1/2006
Beschluss 2006/646/EG, Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei (Durchführungsbestimmungen), ABl. Nr. L 265 vom 26.09.2006 S. 18
Beschluss (EU) 2025/559 des Rates vom 18. März 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei eingesetzten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Verwendung elektronisch ausgestellter A.TR-Warenverkehrsbescheinigungen zu vertreten ist, ABl. L 2025/559 vom 24.03.2025
Normen und Schlagworte
- Beschluss 96/142/EG, ABl. Nr. L 35 vom 13.02.1996 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.229.227
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0016-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68274
- Enthalten in Fassung
- 6 (geltend: 9)
- Gültig
- 27.03.2025 bis 08.07.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF