Findok · Richtlinien
UP-4500
Einleitung
überholte Fassung (bis 17.07.2025)Richtlinie2025-0.517.507gilt ab 27.03.2025
Inhaltsverzeichnis der UP-4500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.03.2025 bis 17.07.2025.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-4500 (Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämterndem Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.517.507
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0016-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68274
- Enthalten in Fassung
- 6, 7 (geltend: 9)
- Gültig
- 27.03.2025 bis 17.07.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF