Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0512-L/13
Zuzahlungen zu Pflegeheimkosten der Mutter als außergewöhnliche Belastung bei vorangehender Übertragung von Vermögen: 1. wirtschaftlicher Zusammenhang und 2. Wert des übernommenen Vermögens bei Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes und eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugunsten der Übergeberin
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0512-L/13vom 29.11.2013Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Entgegen der Ansicht des Bw. sind die Aufwendungen bei der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten bei vorangehender Vermögensübertragung nach den gleichen Grundsätzen als außergewöhnliche Belastung zu behandeln wie sie für die Heimbetreuung gelten und in den Vorpunkten dargestellt wurden (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm 78 (Stand 1.4.2012, rdb.at), Stichwort: Häusliche Betreuung). Das bedeutet, dass auch bei der Pflege zu Hause erst dann eine außergewöhnliche Belastung beim unterhaltsverpflichteten Übernehmer vorliegt, wenn der Verkehrswert des übertragenen Vermögens überstiegen wird.
4.5.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Linz, am 29. November 2013
Normen und Schlagworte
- § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0512-L/13
- Stammnummer
- 67840
- Gültig
- 29.11.2013 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF