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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0512-L/13

Zuzahlungen zu Pflegeheimkosten der Mutter als außergewöhnliche Belastung bei vorangehender Übertragung von Vermögen: 1. wirtschaftlicher Zusammenhang und 2. Wert des übernommenen Vermögens bei Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes und eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugunsten der Übergeberin

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0512-L/13vom 29.11.2013Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Entgegen der Ansicht des Bw. sind die Aufwendungen bei der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten bei vorangehender Vermögensübertragung nach den gleichen Grundsätzen als außergewöhnliche Belastung zu behandeln wie sie für die Heimbetreuung gelten und in den Vorpunkten dargestellt wurden (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm 78 (Stand 1.4.2012, rdb.at), Stichwort: Häusliche Betreuung). Das bedeutet, dass auch bei der Pflege zu Hause erst dann eine außergewöhnliche Belastung beim unterhaltsverpflichteten Übernehmer vorliegt, wenn der Verkehrswert des übertragenen Vermögens überstiegen wird. 4.5. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 29. November 2013

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0512-L/13
Stammnummer
67840
Gültig
29.11.2013 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF