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Findok · Richtlinien

UP-4740

2. Anwendungsbereich

geltende FassungRichtlinie2022-0.150.935gilt ab 02.04.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4740

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des Westjordanlandes und des Gazastreifens sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer-unternehmen/Panursprung-Europraeferenzen/weitere-Med Abkommeninformationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.150.935
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0280-IV/7/2013
Stammnummer
67757
Enthalten in Fassung
6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
02.04.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF