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Findok · Richtlinien

UP-4760

2. Anwendungsbereich

geltende FassungRichtlinie2022-0.671.970gilt ab 07.04.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4760

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Jordaniens sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer-unternehmen/Panursprung-Europraeferenzen/weitere-Med Abkommeninformationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.671.970
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0273-IV/7/2013
Stammnummer
67707
Enthalten in Fassung
7, 8, 9 (geltend: 9)
Gültig
07.04.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF