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Findok · Richtlinien

UP-4720

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2026-0.082.359gilt ab 09.08.2024

Inhaltsverzeichnis der UP-4720

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4720 (Arbeitsrichtlinie Marokko) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.082.359
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0224-IV/7/2013
Stammnummer
67222
Enthalten in Fassung
8, 9, 10, 11, 12 (geltend: 12)
Gültig
09.08.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF