Findok · Richtlinien
UP-4710
Einleitung
überholte Fassung (bis 15.02.2021)Richtlinie2020-0.676.583gilt ab 19.10.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-4710
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.10.2020 bis 15.02.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-4710 (Arbeitsrichtlinie Tunesien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.676.583
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0223-IV/7/2013
- Stammnummer
- 67191
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 11)
- Gültig
- 19.10.2020 bis 15.02.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF