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Findok · Richtlinien

UP-4710

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 15.02.2021)Richtlinie2020-0.676.583gilt ab 19.10.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4710

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.10.2020 bis 15.02.2021.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel I samt den zugehörigen Anlagen (ab Seite 4) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel II samt zugehörigen Anlagen und in den Protokollen Nrn. 1 bis 3 (Seite 7) nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.676.583
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0223-IV/7/2013
Stammnummer
67191
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 11)
Gültig
19.10.2020 bis 15.02.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF