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Findok · Richtlinien

UP-6300

Einleitung

überholte Fassung (bis 16.11.2023)Richtlinie2021-0.083.823gilt ab 09.02.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-6300

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 09.02.2021 bis 16.11.2023.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-6300 (Arbeitsrichtlinie Zentralamerika) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.083.823
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0204-IV/7/2013
Stammnummer
67006
Enthalten in Fassung
13 (geltend: 15)
Gültig
09.02.2021 bis 16.11.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF