Findok · Richtlinien
AH-4602
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2026-0.188.705gilt ab 20.02.2024
Inhaltsverzeichnis der AH-4602
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602, (Terrorismusbekämpfung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternZollstellen des Zollamtes Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 17. September 2013
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.188.705
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0069-IV/8/2013
- Stammnummer
- 66736
- Enthalten in Fassung
- 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 20.02.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF