Findok · Richtlinien
UP-4200
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 16.12.2020)Richtlinie2020-0.295.343gilt ab 12.05.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-4200
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 12.05.2020 bis 16.12.2020.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Ländern unterliegen die meisten Waren des industriell-gewerblichen Sektors, das sind die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs.
4.2. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Ländern unterliegen aber auch die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte, welche im Protokoll Nr. 2 des jeweiligen Abkommens, bei Island noch zusätzlich im Protokoll Nr. 6, angeführt sind.
4.3. Waren im Bereich Landwirtschaft
Hierbei handelt es sich um so genannte Briefwechsel im Bereich Landwirtschaft betreffend Waren im Bereich der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, hinsichtlich derer Begünstigungen bestehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.295.343
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0162-IV/7/2013
- Stammnummer
- 64270
- Enthalten in Fassung
- 20 (geltend: 27)
- Gültig
- 12.05.2020 bis 16.12.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF