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Findok · Richtlinien

UP-4200

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 16.12.2020)Richtlinie2020-0.295.343gilt ab 12.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4200

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 12.05.2020 bis 16.12.2020.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Ländern unterliegen die meisten Waren des industriell-gewerblichen Sektors, das sind die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Ländern unterliegen aber auch die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte, welche im Protokoll Nr. 2 des jeweiligen Abkommens, bei Island noch zusätzlich im Protokoll Nr. 6, angeführt sind. 4.3. Waren im Bereich Landwirtschaft Hierbei handelt es sich um so genannte Briefwechsel im Bereich Landwirtschaft betreffend Waren im Bereich der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, hinsichtlich derer Begünstigungen bestehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.295.343
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0162-IV/7/2013
Stammnummer
64270
Enthalten in Fassung
20 (geltend: 27)
Gültig
12.05.2020 bis 16.12.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF