Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0339-L/09
Zufluss einer Geschäftsführervergütung an den Alleingesellschafter trotz fehlender Auszahlung oder Verbuchung
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0339-L/09vom 22.10.2012Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
§ 289 Abs. 2 BAO zum Nachteil des Bw. abzuändern. In diesem Bescheid wurde nämlich das bei den Geschäftsführerbezügen bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung als Betriebsausgabe EStG 1988 zu berücksichtigende Betriebsausgabenpauschale mit einem Betrag von EUR 13.910,74 (6% der vom Bw. erzielten Umsätze) berücksichtigt. Gemäß
§ 17 Abs. 1 erster Teilstrich ist dieser Pauschalbetrag jedoch nach oben hin mit EUR 13.200 begrenzt. Da im angefochtenen Bescheid diese Deckelung nicht beachtet worden ist, war er insoweit rechtswidrig und es waren die Einkünfte (Gewinn) aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß
§ 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 um EUR 710,74 zu erhöhen, sodass er nunmehr EUR 218.645,60 beträgt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Beilage: 1 Berechnungsblatt
Linz, am 22. Oktober 2012
Normen und Schlagworte
- § 19 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 8 Abs. 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0339-L/09
- Stammnummer
- 62098
- Gültig
- 22.10.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF