Findok · Richtlinien
AH-2257
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2025-0.720.569gilt ab 25.10.2021
Inhaltsverzeichnis der AH-2257
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2257 (Arbeitsrichtlinie Republik Guinea-Bissau Embargo (AH-2257) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 13. Juli 2012
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.720.569
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0028-IV/8/2012
- Stammnummer
- 60253
- Enthalten in Fassung
- 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
- Gültig
- 25.10.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF