RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1911-W/08

1. Schätzungsverpflichtung der Abgabenbehörde bei schweren formellen Mängeln bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 2. Kein steuerlich anzuerkennendes häusliches Arbeitszimmer im Wohnhaus eines Universitätsprofessors.

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/1911-W/08vom 21.06.2012Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Angemerkt wird, dass von der Abgabenbehörde I. Instanz im Jahr 2003 ohnehin noch Kosten für das Büro an der Adresse Y sowohl als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit des Bw. als auch als Betriebsausgaben bei seinen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit anerkannt wurden (s. oben Bp-Bericht, Tabelle Jahr 2003). Die Berufungen sind daher in diesem Punkt insgesamt abzuweisen. Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: 9 Berechnungsblätter Wien, am 21. Juni 2012

Dieses Dokument enthält 2 Grafiken, die hier noch nicht angezeigt werden — siehe Original.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/1911-W/08
Stammnummer
59797
Gültig
21.06.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF