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Findok · Erlässe & Informationen

06 0104/9-IV/6/03

Einkommensteuerprotokoll 2003

geltende FassungErlass06 0104/9-IV/6/03vom 17.07.2003Teil 2 von 2

Wortlaut laut Findok

Nach Rz 5136 EStR 2000 setzt das Vorliegen eines Teilbetriebes einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Betriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Der Teilbetrieb muss aus der Sicht des Übertragenden schon vor seiner Übertragung selbständig geführt worden sein. Eine nur betriebsinterne Selbständigkeit genügt nicht, vielmehr muss die Selbständigkeit nach außen in Erscheinung treten. Da die veräußerten Forstflächen vor der Übertragung nicht selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert, so wäre nach Rz 5134 letzter Satz EStR 2000 vom Vorliegen eines Teilbetriebes auszugehen.

Normen und Schlagworte

Einkommensteuerprotokoll 2003

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
06 0104/9-IV/6/03
Stammnummer
5911
Gültig
17.07.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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